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Fallstricke Onlineshops – Vorsicht Abmahnung!

6. Oktober 2009 admin Keine Kommentare
Frage 1: Welche der folgenden Verstöße wurden bereits einmal in Ihrem Shop abgemahnt?
(gestützte Abfrage, Mehrfachnennungen möglich)
Widerrufsfrist: 2 Wochen statt 1 Monat Frist (z.B. bei eBay-Auktionen) 191 15,1%
Markenrechtsverletzung (z.B. Angebot von CERAN®-Feld Reiniger) 149 11,8%
Urheberrechtsverletzung (z.B. fremde Produktfotos) 111 8,8%
Impressum: fehlende oder fehlerhafte Angaben 97 7,7%
Widerrufsrecht: “unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen” 87 6,7%
Preisangaben: Hinweis auf MWSt und Versandkosten nicht korrekt 78 6,1%
AGB: Erfüllungsort- oder Gerichtsstandsklausel bei Verbrauchern 68 5,4%
Widerrufsrecht: Fristbeginn falsch dargestellt 52 4,1%
Widerrufsrecht: unzulässige Rücksendekostenregelung 49 3,9%
Gewährleistung: unzulässige Einschränkungen 41 3,3%
Widerrufsrecht: angeblich unzulässige Wertersatzklausel 39 3,1%
Widerrufsrecht: “nur in Originalverpackung“ 38 3,0%
Widerrufsbelehrung im Bestellprozess gar nicht/falsch verlinkt 36 2,9%
Energieeffizienzklasse / Energieverbrauch: Angabe fehlt/Angabe falsch 32 2,5%
Preisangaben: Gegenüberstellung mit veralteter UVP 25 2,0%
Gewährleistung: Rügefrist, d.h. z.B. Untersuchungspflicht binnen 2 Wochen 24 1,9%
Testbericht: Fundstelle nicht genannt oder nicht lesbar oder Testbericht veraltet 23 1,8%
Lieferzeitangabe: im Shop falsch bzw. nicht genannt 20 1,6%
Preisangaben: Grundpreisangabe fehlte 20 1,6%
Jugendschutz: indizierte Ware wurde noch angeboten 17 1,4%
Versandkosten: Differenz im Shop und in Preissuchmaschine 15 1,2%
Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz 15 1,2%
Versandkosten: Angebot “unversicherter Versand”, Transportversicherung 11 0,9%
Werbung mit Selbstverständlichkeiten 10 0,8%
Lieferzeitangabe: Unterschiede in Shop und Preissuchmaschine 9 0,7%
Jugendschutz: Unzureichende/keine Alterskontrolle 5 0,4%
Gesamt: 1262 100%

Quelle: www.trustedshops.de, den Download der Studie finden Sie  :  hier

Interessant in der Studie ist die Tatsache, dass viele der Abgemahnten sich erfolgreich zur Wehr gesetzt haben! Immerhin über 85% erreichten eine Rücknahme der Abmahnung, eine Kostenreduzierung oder gar eine komplett Abweisung der Abmahnung. Seine Rechte zu kennen kann sich also durchaus auszahlen!